Rechtsprechung
   OLG Celle, 25.05.2010 - 2 Ws 170/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,20447
OLG Celle, 25.05.2010 - 2 Ws 170/10 (https://dejure.org/2010,20447)
OLG Celle, Entscheidung vom 25.05.2010 - 2 Ws 170/10 (https://dejure.org/2010,20447)
OLG Celle, Entscheidung vom 25. Mai 2010 - 2 Ws 170/10 (https://dejure.org/2010,20447)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,20447) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus OLG Celle, 25.05.2010 - 2 Ws 170/10
    Nach einhelliger Auffassung gilt dabei § 2 Abs. 6 StGB nicht nur für die Anordnung der Maßregel, sondern auch für die Fortdauerentscheidungen im Rahmen der Vollstreckung der Maßregel (vgl. dazu BVerfGE 109, 133, Rdnr. 182, zitiert nach juris, m. w. N.).

    Aus den Gesetzesmaterialien folgt, dass die Streichung erfolgte, weil die Regelungen im Lichte der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 05.02.2004 2 BvR 2029/01 und vom 10.02.2004 2 BvR 834/02 u. a. verzichtbar erschienen (BT-Drucksache 15/2887, S. 20).

    Im Übrigen ist im Hinblick auf die verfassungskonforme Auslegung zu berücksichtigen, dass das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zu dem Fall, der auch der Entscheidung des EGMR zugrunde lag, in der derzeitigen Regelung der Dauer der Sicherungsverwahrung in § 67 d StGB keinen Verstoß gegen das Freiheitsgrundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG und das Rückwirkungsverbot aus Art. 103 Abs. 2 GG gesehen hat (BVerfGE 109, 133 ff).

    Das Bundesverfassungsgericht hat ferner entschieden, dass das absolute Rückwirkungsverbot des Art. 103 Abs. 2 GG die Maßregeln der Besserung und Sicherung des StGB nicht umfasse, da diese im Gegensatz zur Strafe nicht dem Zweck dienen, begangenes Unrecht zu sühnen, sondern dazu, die Allgemeinheit vor dem Täter zu schützen (BVerfGE 109, 133, Rdnr. 123, 145, zitiert nach juris).

    Angesichts der oben zitierten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den aus den Grundrechten resultierenden Schutzpflichten des Staates für Grundrechte potentieller Opfer vor Verletzungen durch potentielle Straftäter (BVerfGE 109, 133, Rdnr. 185, zitiert nach juris) erschließt sich dem Senat nicht, warum bei der Frage der Beendigung der Sicherungsverwahrung keine mehrpoligen Grundrechtsverhältnisse zueinander in Abwägung zu bringen sein sollen.

  • EGMR, 17.12.2009 - 19359/04

    Rückwirkende Aufhebung der Höchstdauer der Sicherungsverwahrung (Verurteilung;

    Auszug aus OLG Celle, 25.05.2010 - 2 Ws 170/10
    Hinsichtlich der Sicherungsverwahrung verweist der Untergebrachte auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 17.12.2009, Aktenzeichen 19359/04.

    Nach der Entscheidung des EGMR vom 17.12.2009 (Individualbeschwerde Nr. 19359/04), rechtskräftig durch Ablehnung des Verweisungsantrages der Bundesregierung durch den Ausschuss der großen Kammer vom 10.05.2010, stellt sich jedoch die Frage, ob § 67 d Abs. 3 StGB in der derzeit geltenden Fassung angewendet werden darf oder die Sicherungsverwahrung nach Ablauf von 10 Jahren ohne weitere Voraussetzungen für erledigt zu erklären ist.

  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

    Auszug aus OLG Celle, 25.05.2010 - 2 Ws 170/10
    Unter diesen Voraussetzungen ist das verfassungsgemäße Ergebnis geboten (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, vgl. nur BVerfGE 88, 145, 166. BVerfGE 95, 64, 81 und 93. BVerfGE 110, 226, 227. BVerfGE 112, 164, 182 f.).

    Die verfassungskonforme Auslegung des einfachen Gesetzesrechts darf allerdings nicht dazu führen, mit dem Wortlaut und dem klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers in Widerspruch zu treten (BVerfGE 86, 288, 320. BVerfGE 95, 64, 93. BVerfGE 101, 312, 329).

  • BGH, 09.03.2010 - 1 StR 554/09

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung bei Heranwachsenden (Jugendliche; Altfälle;

    Auszug aus OLG Celle, 25.05.2010 - 2 Ws 170/10
    Daher kann jede neue Entscheidung, je nach der zugrunde liegenden Fallgestaltung, von ihm zu einer neuen abweichenden Bewertung staatlichen Handelns führen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 9. März 2010, 1 StR 554/09).
  • EGMR, 24.10.2002 - 37703/97

    Verantwortung des Staates für Mord durch beurlaubte Gefangene; Verpflichtung des

    Auszug aus OLG Celle, 25.05.2010 - 2 Ws 170/10
    In der Entscheidung vom 24.10.2002 37703/97 (Mastromatteo/Italien) NJW 2003, 3259 , hat die große Kammer des EGMR nämlich entschieden, dass Art. 2 Abs. 1 Satz 1 EMRK die Staaten nicht nur dazu verpflichtet, vorsätzliches und rechtswidriges Töten zu unterlassen, sondern auch dazu, notwendige Maßnahmen zum Schutz des Lebens von Personen zu treffen, die ihrer Hoheitsgewalt unterstehen.
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

    Auszug aus OLG Celle, 25.05.2010 - 2 Ws 170/10
    Einem nach Wortlaut und Sinn eindeutigen Gesetz darf nicht ein entgegengesetzter Sinn verliehen, der normative Gehalt der auszulegenden Norm nicht grundlegend neu bestimmt oder das gesetzgeberische Ziel nicht in einem wesentlichen Punkt verfehlt werden (BVerfGE 71, 81, 105. BVerfGE 90, 263, 276. BVerfGE 109, 279, 316 ff.).
  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus OLG Celle, 25.05.2010 - 2 Ws 170/10
    Zur Frage der Bindungswirkung von Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte für die deutschen Gerichte hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Görgülü Beschluss vom 14.10.2004, 2 BvR 1481/04 BVerfGE 111, 307 ff. einige grundlegende Entscheidungen getroffen.
  • BVerfG, 30.03.2004 - 2 BvR 1520/01

    Geldwäsche

    Auszug aus OLG Celle, 25.05.2010 - 2 Ws 170/10
    Unter diesen Voraussetzungen ist das verfassungsgemäße Ergebnis geboten (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, vgl. nur BVerfGE 88, 145, 166. BVerfGE 95, 64, 81 und 93. BVerfGE 110, 226, 227. BVerfGE 112, 164, 182 f.).
  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02

    Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des §

    Auszug aus OLG Celle, 25.05.2010 - 2 Ws 170/10
    Unter diesen Voraussetzungen ist das verfassungsgemäße Ergebnis geboten (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, vgl. nur BVerfGE 88, 145, 166. BVerfGE 95, 64, 81 und 93. BVerfGE 110, 226, 227. BVerfGE 112, 164, 182 f.).
  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Auszug aus OLG Celle, 25.05.2010 - 2 Ws 170/10
    Die verfassungskonforme Auslegung des einfachen Gesetzesrechts darf allerdings nicht dazu führen, mit dem Wortlaut und dem klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers in Widerspruch zu treten (BVerfGE 86, 288, 320. BVerfGE 95, 64, 93. BVerfGE 101, 312, 329).
  • BVerfG, 10.02.2004 - 2 BvR 834/02

    Landesrechtlich geregelte Straftäterunterbringung (so genannte nachträgliche

  • BVerfG, 14.12.1999 - 1 BvR 1327/98

    Versäumnisurteil

  • BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütung des Konkursverwalters

  • BVerfG, 26.04.1994 - 1 BvR 1299/89

    Ehelichkeitsanfechtung

  • BVerfG, 22.10.1985 - 1 BvL 44/83

    Arbeitnehmerkammern Bremen

  • OLG Koblenz, 28.07.2010 - 2 Ws 336/10

    Schwerer Bandendiebstahl: Gerichtsstand bei Führung zusammenhängender Taten in

    Dies gilt besonders, wenn die sämtlichen Angeklagten zur Last gelegten Taten durch den Vorwurf des bandenmäßigen Vorgehens sachlich miteinander verbunden sind und die Bandenstruktur (prozessökonomisch) nur im Rahmen der gemeinsamen Hauptverhandlung gegen alle Angeklagten geklärt werden kann (Senatsbeschlüsse 2 Ws 170/10 vom 5.5.2010 und 2 Ws 390/07, s.o.).
  • LG Düsseldorf, 17.08.2010 - 52 StVK 40/10

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Fortdauer des Maßregelvollzugs für einen

    Demgegenüber haben die Oberlandesgerichte Celle, Stuttgart, Koblenz und Nürnberg diese Auslegung des § 2 Abs. 6 StGB für methodisch nicht vertretbar gehalten und die Sicherungsverwahrung in den von ihnen entschiedenen "Altfällen" über die 10-Jahres-Höchstfrist hinaus fortdauern lassen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 25. Mai 2010, 2 Ws 169/10 + 2 Ws 170/10; OLG Stuttgart, Beschluss vom 1. Juni 2010, 1 Ws 57/10; OLG Koblenz, Beschluss vom 1. Juli 2010, 1 Ws 249/10; OLG Nürnberg, Beschluss vom 7. Juli 2010, 1 Ws 342/10).
  • LG Bonn, 14.07.2010 - 27 Ks 1/10

    Unmittelbare Bindungswirkung des Urteils des EGMR vom 17.12.2009 in Verfahren vor

    Ausgehend von dieser Rechtslage hält es die Kammer im hiesigen Verfahren grundsätzlich durchaus für zulässig, im Rahmen einer dann vorzunehmenden Folgenabwägung von der rechtlichen Bewertung des EGMR und als deren Ausprägung den Vorgaben des Art. 7 Abs. 1 EMRK unter den besonderen Umständen des Einzelfalls abzuweichen (vgl. auch OLG Stuttgart , Beschluss vom 01.06.2010, Az. 1 Ws 57/10; OLG Koblenz , Beschluss vom 07.06.2010, Az. 1 Ws 108/10; OLG Celle , Beschluss vom 25.05.2010, Az. 2 Ws 169/10 und 2 Ws 170/10).
  • OLG Nürnberg, 27.08.2010 - 2 St OLG Ss 91/10

    Verkehrsstau als ausreichende Entschuldigung für ein Ausbleiben des Angeklagten

    Der Senat hat mit Beschluss vom 22.4.2010 die hiergegen 'eingelegte sofortige Beschwerde als unbegründet verworfen (Az.: 2 Ws 170/10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht